Ausgangslage
Zum 01.01.2005 wurde durch das Vierte Gesetz (Hartz IV) eine gemeinsame Rechtsgrundlage für sämtliche Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende in Gestalt des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII) geschaffen.
Bundesweit wurden 69 kommunale Träger vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf deren Antrag zugelassen, die für einen Zeitraum von 6 Jahren Leistungsträger für alle Leistungen nach dem SGBII waren.
Mit der Kreistagssitzung vom 10.11.2004 wurde gemäß §33 Abs. 3 Nr. 9 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt beschlossen, hierfür den Eigenbetrieb „Kommunalen Beschäftigungsagentur Wernigerode des Landkreises Harz“ ab dem 01.01.2005 zu bilden.
Ab dem 01.01.2011 fusionierten die Argen Quedlinburg und Halberstadt mit der Kommunalen Beschäftigungsagentur Wernigerode zur KoBa Jobcenter Landkreis Harz. Das Optionsmodell wurde so auf den gesamten Landkreis ausgeweitet.