Aufgaben und Leistungen
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach §6 Abs. 1, i.V.m §6a Abs. 2 und §6b Abs. 1 des SGB II umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit.
Es werden Leistungen in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen erbracht.
Ein zielgerichtetes System von individueller Betreuung, Beratung, Förderung und materieller Absicherung zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit.