Leistungsberechtigte nach dem SGBII
Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.
- Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Aufgrund der Bezeichnung Arbeitslosengeld II könnte man denken, dass Arbeitslosigkeit eine Voraussetzung für die Gewährung ist. Dies ist aber nicht so. Es können auch Personen Arbeitslosengeld II erhalten, die nicht arbeitslos sind, sondern einer Erwerbstätigkeit nachgehen.