Sozialgeld
Nicht erwerbsfähige Personen der Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld.
Die Berechnung erfolgt genauso wie beim Arbeitslosengeld II.
Nicht erwerbsfähige Personen der Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld.
Die Berechnung erfolgt genauso wie beim Arbeitslosengeld II.