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Befristeter Zuschlag

Wird Arbeitslosengeld II innerhalb von 2 Jahren nach dem Ende des Arbeitslosengeldes gewährt, erhält der Betroffene einen monatlichen Zuschlag. Dieser beträgt 2/3 des Unterschiedsbetrages zwischen dem festgestellten Arbeitslosengeld II Anspruch und dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und Wohngeld.

 

In den ersten 12 Monaten werden jedoch maximal 160,00 EUR bei Alleinstehenden bzw. 320,00 EUR bei Partnern sowie 60,00 EUR für Kinder der Bedarfsgemeinschaft gewährt. Diese Beträge werden ab dem 13. Monat halbiert.

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