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Regelleistung

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Unterkunft, Heizung, Hausrat und sonstige Bedürfnisse des täglichen Lebens.

 

Bis auf Unterkunft und Heizung ist der notwendige Lebensunterhalt pauschal in den Regelleistungen festgesetzt. In Abhängigkeit des Alters ergeben sich folgende Regelleistungen: (ab 01.07.2008)

 

                              %

                   EUR

Alleinstehende/r

100

351,00

Partner  

90

316,00

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lj.

60

211,00

Kinder ab Beginn des 15. Lj.    

80

281,00

Vollj. Kinder im Haushalt der Eltern bis Vollend. d. 25. Lj.   

80

281,00

                                                                                

Aufgrund der pauschalierten Festsetzung sind nicht nur die Bedarfe die jeden Monat sondern auch diejenigen, die nur in größeren Zeitabständen anfallen (Ersatzbeschaffung Möbel und Bekleidung) darin enthalten.  Für diese Bedarfe müssen Ansparungen vorgenommen werden.

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