Mehrbedarfe
Neben dem notwendigen Lebensunterhalt können auch noch Mehrbedarfe bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gewährt werden.
- Schwangerschaft
- Alleinerziehung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Kostenaufwändige Ernährung
Neben dem notwendigen Lebensunterhalt können auch noch Mehrbedarfe bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gewährt werden.