Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Sunden täglich erwerbsfähig zu sein.
Erwerbsfähigkeit liegt danach nicht vor, wenn man seit mehr als 6 Monaten fortlaufend krankgeschrieben ist oder eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht.