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Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Sunden täglich erwerbsfähig zu sein.

 

Erwerbsfähigkeit liegt danach nicht vor, wenn man seit mehr als 6 Monaten fortlaufend krankgeschrieben ist oder eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht.

 

 

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