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    Einmalige Beihilfen

    Folgende Leistungen sind nicht in den Regelleistungen enthalten und können gesondert beantragt werden:

    1. Wohnungserstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte
    2. Erstausstattung an Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
    3. Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. 

    Einmalige Beihilfen können auch erbracht werden, wenn man kein Arbeitslosengeld II (laufende monatliche Zahlung) erhält. In diesen Fällen ist ein Antrag auf Arbeitslosengeld II zustellen (Antragstellung) und es erfolgt dieselbe Berechnung wie beim Arbeitslosengeld II. Das ermittelte übersteigende Einkommen, das der Antragsteller innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Monaten nach der Antragstellung zur Verfügung hat, wird dem beantragten einmaligen Bedarf gegenübergestellt. Ist der Wert der einmaligen Beihilfe größer als das ermittelte übersteigende Einkommen, wird die Differenz als einmalige Beihilfe gewährt.

     

    Eigenbetrieb Kommunale
    Beschäftigungsagentur
    Jobcenter
    Landkreis Harz


    Besucheranschriften

    Regionalstelle Wernigerode
    Kurtsstraße 13
    38855 Wernigerode

    Hinweis: bei Anfahrt mit Navigationsgerät bitte "Im Langen Schlage 39" eingeben!


    Außenstelle Blankenburg
    Grefestraße 2a 
    38889 Blankenburg


    Regionalstelle Quedlinburg
    Neuer Weg 21
    06484 Quedlinburg


    Regionalstelle Halberstadt
    Schwanebecker Str. 14
    38820 Halberstadt


    Kontakt

    Tel.: 03943 58 - 3000
    Fax: 03943 58 - 3040
    E-Mail: koba@koba-jobcenter-harz.de
    Internet: www.koba-jobcenter-harz.de


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    Postfach 10 12 51
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    sowie nach Vereinbarung

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