Antragstellung
Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag und eine qualifizierte Erstberatung sind während der Öffnungszeiten in den Regionalstelle der KoBa erhältlich.
- Regionalstelle Wernigerode | Kurtsstraße 13 | Zimmer 112
- Außenstelle Blankenburg | Grefestraße 2a | Zimmer 001
- Regionalstelle Halberstadt | Schwanebecker Str. 14 | Eingangszone
- Regionalstelle Quedlinburg | Neuer Weg 21 | Eingangszone
Das Antragsausgabedatum ist ausschlaggebend für die Bewilligung der Leistungen, da frühestens ab diesem Tag die Leistungen berechnet werden.
Zur Antragsabgabe erhält der Antragsteller i. d. R. innerhalb der nächsten 14 Tage einen Termin. Hat der Antragsteller zu verantworten, dass die 14 Tage nicht eingehalten werden können und gibt den Antrag und/oder wichtige Unterlagen erst viel später ab, erfolgt die Leistungsberechnung erst ab dem Tag der vollständigen Vorlage der Unterlagen.