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    Informationen zum neuen Bildungs- und Teilhabepaket

    Kinder beim Auftritt mit dem Cheerleader-Verein

    Oft lässt es die finanzielle Situation von Familien mit geringem Einkommen nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei gemeinschaftlichen Aktivitäten mitmachen, am Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket soll diesen Familien helfen.

    Welche Leistungen gibt es und hat wer hat Anspruch?

    Das Paket umfasst die Bereiche Mittagessen, Lernförderung, Schulbeförderung, Ausflüge und Schulbedarf, sowie die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Familien Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Bei den Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersobergrenze bei 17 Jahren.

    Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Familien Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

    Bei den Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersobergrenze bei 17 Jahren.

     

    Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Detail

    Folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden auf Antrag gewährt:

    • Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kindertagesstätte, der Kindertagespflege, im Hort und in der Schule sind Zuschüsse möglich. Es werden die tatsächlichen Kosten abzüglich einer Eigenbeteiligung von 1 Euro je Mittagessen übernommen.
    • Wenn eine akute Versetzungsgefährdung besteht und die Fördermöglichkeiten der Schule nicht ausreichen, ist es möglich im Rahmen der Lernförderung Nachhilfestunden zu finanzieren.
    • In besonderen Fällen können auch Kosten der Schülerbeförderung für Schüler der 11.-13. Klassen und der Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien erstattet werden, wenn es nicht zumutbar ist, diese aus dem Regelbetrag aufzubringen.
    • Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben einen monatlichen Bedarf in Höhe von 10 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17. Jahre. In diesen Bereich fallen beispielsweise Mitgliedsbeiträge von Vereinen aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Kosten für Unterricht in künstlerischen Fächern oder Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten.
    • Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten können wie bisher erstattet werden. Darüber hinaus kann nun auch die Übernahme der Kosten für eintägige Schulausflüge und ein- und mehrtägige Ausflüge von Kindertageseinrichtungen beantragt werden.

    Der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf wird Leistungsberechtigten nach SGB II und SGB XII ohne Antrag gewährt. Ab dem Schuljahr 2011/2012 werden mit der Regelleistung automatisch zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zum Schulhalbjahr 30 Euro ausgezahlt. Leistungsberechtigte, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können den Schulbedarf gesondert beantragen, das entsprechende Formular steht unten zum Download bereit.

    Wie kann ich einen Antrag stellen?

    Das Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es gilt rückwirkend zum 01.01.2011. Das Gesetz soll es Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien künftig besser ermöglichen, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen.

    Ab sofort können Sie unsere Anträge nutzen. Auf der Rückseite finden Sie jeweils wichtige Hinweise zur Antragstellung.

    • Antrag Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Antrag Schulausflüge - Klassenfahrten - Ausflüge von Kindertagesstätten
    • Antrag Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
    • Antrag Zusätzliche Lernförderung
    • Antrag Schülerbeförderung
    • Antrag Schulbedarf (nur notwendig für Empfänger von Wohngeld/Kinderzuschlag)

    Antragsteller, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, geben Anträge bitte beim Sozialamt ab.

    Für alle anderen ist die KoBa Ansprechpartner. Die Anträge können in den Regionalstellen der KoBa eingereicht werden.


    WICHTIGER HINWEIS FÜR EMPFÄNGER VON WOHNGELD/KINDERZUSCHLAG:

    Da Ihre Daten nicht bei der KoBa vorliegen, benötigen wir von Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfängern auf jeden Fall zusätzlich zum Antrag noch folgende Unterlagen:

    • Kopie des Personalausweises des Elternteils/beider Elternteile
    • Personensorgeerklärung (wenn die Eltern getrennt leben)
    • Geburtsurkunde des anspruchsberechtigten Kindes
    • Ihre Bankverbindung
    • eine Kopie des gültigen Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagbescheid

    Wo bekomme ich weitere Informationen?

    • Auf einem Infoblatt haben wir die wichtigsten Informationen für Sie auf einer Seite zusammengefasst.   --> Infoblatt herunterladen
    • Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne bei Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket.
    • Der Sitz des Teams für Bildung und Teilhabe ist in der Regionalstelle Wernigerode, Kurtssstraße 13.

    So erreichen Sie Ihren Ansprechpartner:

    Zuständige RegionalstelleAnsprechpartnerZuständigkeiten (Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens)TelefonnummerZimmernummer
    WernigerodeFrau FaßhauerA-S03943 58 3280WR / 425
    Frau WesselT-Z und Team-Koordination03943 58 3210WR / 425
    HalberstadtFrau LaugwitzA-M03943 58 3288WR / 424
    Frau PommerenkeN-Z03943 58 3274WR / 424
    QuedlinburgFrau BarthelA-M03943 58 3287WR / 415
    Frau FilipekN-Z03943 58 3286WR / 415

     

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    Fax: 03943 58 - 3040
    E-Mail: koba@koba-jobcenter-harz.de
    Internet: www.koba-jobcenter-harz.de


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