Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Zum Beispiel erhöht sich der Regelbedarf für eine alleinstehende Person ab Jahresbeginn um 10 Euro, also von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Auch die vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe steigen entsprechend, zum Beispiel jene für Alleinerziehende.
Neue Regelbedarfe ab 01.01.2012!
Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Zum Beispiel erhöht sich der Regelbedarf für eine alleinstehende Person ab Jahresbeginn um 10 Euro, also von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Auch die vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe steigen entsprechend, zum Beispiel jene für Alleinerziehende.
Die Leistungserhöhung wird bei den Zahlungen für Januar 2012 automatisch berücksichtigt. Eine gesonderte Vorsprache der Leistungsberechtigten ist nicht erforderlich.
Ein geänderter Bescheid mit Neuberechnung wird jedem Leistungsberechtigten mit dem nächsten Weiterbewilligungsbescheid zugesandt. Leistungsberechtigte, die diesen Bescheid aus nachvollziehbaren Gründen schon früher benötigen, wenden sich bitte telefonisch an ihren Fallmanager bei der KoBa.
Pressemitteilung KoBa, 06.12.2011