Wer Unterstützung bei der Grundsicherung seines Lebensunterhalts benötigt, muss diese Hilfeleistung regelmäßig neu beantragen. Die entsprechenden Anträge zur Fortzahlung von Arbeitslosengeld II sind auch in zahlreichen Bürgerservicebüros des Harzkreises erhältlich.
Zusätzlicher Service beim Arbeitslosengeld II
Fortzahlungsanträge auch in vielen Bürgerservicebüros erhältlich
Wer Unterstützung bei der Grundsicherung seines Lebensunterhalts benötigt, muss diese Hilfeleistung regelmäßig neu beantragen. Ein Folgeantrag wird in der Regel nach 6 Monaten fällig. Dieser wird wie der Erstantrag beim kommunalen Grundsicherungsträger des Landkreises – der Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa) gestellt.
Um Antragstellern Fahrwege und damit verbundene Fahrtkosten zu ersparen, bietet die KoBa einen zusätzlichen Service an. Die entsprechenden Anträge zur Fortzahlung von Arbeitslosengeld II sind auch in zahlreichen Bürgerservicebüros des Harzkreises erhältlich.
In den Bürgerservicebüros folgender Städte bzw. Gemeinden erhalten Interessenten die passenden Antragsvordrucke:
Neben den genannten Bürgerservicebüros bekommen Leistungsbezieher die Anträge natürlich auch weiterhin in den zuständigen Regional- oder Außenstellen der KoBa. Wer über einen Internetzugang verfügt, hat außerdem die Möglichkeit, den erforderlichen Antrag jederzeit in der Download-Rubrik der KoBa-Webseite www.koba-jobcenter-harz.de herunterzuladen und auszudrucken. Auf Anfrage sendet die KoBa die Anträge auch per Post zu.
Pressemitteilung KoBa, 11.10.2011