■ home■ kontakt■ sitemap■ impressum
Hauptnavigation: Navigation überspringen
Inhalt
Schnellsuche:
  • Wir über uns
  • Leistungen SGBII
  • Arbeitgeberservice
  • Stellenangebote
  • Downloads
  • Bildungspaket
  • Stellenausschreibung
  • Trägerplattform
  • Projekte
  • Aktuelles
    • Zahlen, Daten und Fakten
    • Pressemitteilungen
      • sonstige Informationen
      • Ausschreibungen
      • Stellenausschreibung KoBa
    Seiteninhalt:zur Navigation zurückspringen

    Option Bundesfreiwilligendienst?

    Wernigerode, den 29.07.2011

    Im Bundesfreiwilligendienst können sich Menschen jeden Alters in gemeinnützigen Tätigkeiten engagieren. Ca. 35.000 Einsatzstellen sollen bundesweit geschaffen werden. Auch für Langzeitarbeitslose kann der gemeinnützige Dienst eine Option sein, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen zu sammeln. Ein Teil des gezahlten Taschengeldes bleibt für sie anrechnungsfrei. Die Suche nach einer regulären Arbeit sollte allerdings Vorrang haben.

    Option Bundesfreiwilligendienst?
    Ist der neue Freiwilligendienst eine Chance für Langzeitarbeitslose?

    Im Bundesfreiwilligendienst können sich Menschen jeden Alters in gemeinnützigen Tätigkeiten engagieren.  Auch für Langzeitarbeitslose kann der gemeinnützige Dienst eine Option sein, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen zu sammeln. Ein Teil des gezahlten Taschengeldes bleibt für sie anrechnungsfrei. Die Suche nach einer regulären Arbeit sollte allerdings Vorrang haben.

    Mit dem Wegfall der Wehrpflicht wurde auch der Zivildienst abgeschafft. An seine Stelle ist seit 1. Juli 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) getreten.

    Er soll ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiter besetzt werden können und bereits bestehende Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ergänzen. Anders als die beiden letztgenannten, steht der neue Bundesfreiwilligendienst allen Altersklassen offen. Laut Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ist es „eine Einladung an Menschen jeden Alters, sich für die Allgemeinheit zu engagieren.“

    Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben, nach oben gibt es keine Altersgrenze. So kann er z.B. auch für Senioren oder Langzeitarbeitslose eine Möglichkeit sein, Kontakte zu knüpfen und eine wertvolle Tätigkeit auszuüben. Für dieses Engagement erhält der Bundesfreiwilligendienst-Leistende, kurz „Bufdi“, ein Taschengeld von maximal 330 Euro (in den neuen Bundesländern max. 288 Euro). Weitere Gegenleistungen wie z.B. Unterkunft oder Verpflegung können noch hinzukommen. Die aus dem Zivildienst bekannten Vergünstigungen wie die Heilfürsorge, kostenlose Bahnfahrten und eine Ausbildungsförderung gibt es beim BFD jedoch nicht.

    Obwohl sie einer regulären Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt prinzipiell den Vorrang geben sollten, können auch Arbeitssuchende, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt dabei nicht.

    Update 23.12.2011:Erwerbsfähige Leistungsberechtigten, die an einem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, dürfen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab 1. Januar 2012 175 Euro vom monatlichen Taschengeld anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles was darüber liegt, wird als Einkommen gewertet und mit dem Regelsatz verrechnet.

    Durch seine geringe Entlohnung stellt der Bundesfreiwilligendienst für Arbeitssuchende leider keine Alternative zu einer regulären Arbeitstelle dar. Er kann aber helfen, mögliche Arbeitsgebiete kennen zu lernen oder im Rahmen eines freiwilligen Engagements langsam wieder in die Arbeitswelt einzusteigen.

    In der Regel verpflichtet man sich beim Bundesfreiwilligendienst jedoch für eine 12monatige Tätigkeit in einer Einsatzstelle. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer. Teilnehmer unter 27 Jahren arbeiten dabei in Vollzeit, also 40 Stunden in der Woche. Ältere Bufdis können die Beschäftigung auf 20 Wochenstunden verkürzen.

    Sollte der Verpflichtete während seiner Dienstzeit eine Arbeitsstelle finden, die es ihm ermöglicht, seine Existenz unabhängig von der Grundsicherung wieder selbst zu bestreiten, sind die Einsatzstellen laut BMAS dazu angehalten, den Wechsel in die Arbeit zu ermöglichen.

    Die Einsatzbereiche für den Bundesfreiwilligendienst sind vielfältig und je nach Region unterschiedlich verteilt. Haupteinsatzfelder sind die Bereiche Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe), Umwelt- und Naturschutz, Sport, Integration, Kultur- und Denkmalpflege, Bildung, Zivil- und Katastrophenschutz. Der Einsatz beim Bundesfreiwilligendienst wird durch mehrere Seminare begleitet. Sie sollen soziale, ökologische kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln, das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken und die politische Bildung fördern.

    Bundesweit sind 35.000 Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst geplant.

     

    Pressemitteilung KoBa, 29.07.2011

    /de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/2011_07_29_Bufdi.htm
    Deutsch Aktuelles Pressemitteilungen Artikel
        drucken    zurück