Zuschuss zum Essengeld oder Vereinsbeitrag, Finanzierung von Klassenfahrten oder Beihilfe zum Schulbedarf – das von der Bundesregierung vor kurzem beschlossene Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen mit verschiedenen Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren.
Zuschuss zum Essengeld oder Vereinsbeitrag, Finanzierung von Klassenfahrten oder Beihilfe zum Schulbedarf – das von der Bundesregierung vor kurzem beschlossene Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen mit verschiedenen Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren.
Nicht nur Familien im Bezug von Hartz IV, sondern auch Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld können die zusätzlichen Hilfeleistungen beantragen.
Informationen und Anträge zu den einzelnen Leistungen erhalten Interessierte auf der Webseite der KoBa Jobcenter Harz (www. koba-jobcenter-harz.de) oder direkt in der KoBa-Regionalstelle in der Kurtsstraße 13 in Wernigerode. Hier können auch die ausgefüllten Anträge eingereicht werden.
Lediglich Antragsteller, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, geben die Anträge bitte beim Sozialamt (Rudolf-Breitscheid-Str. 19) ab.
Die Wohngeldstelle Wernigerode rät: Ansprüche klären lassen
Auch Familien, die bisher keine Leistungen erhalten, können sich über einen eventuellen Wohngeldanspruch bei der Wohngeldstelle der Stadt Wernigerode beraten lassen. Wird ein Anspruch auf Wohngeld bestätigt, können auch Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt werden.
Anträge auf Wohngeld erhalten alle Bürger von Wernigerode in der Wohngeldstelle der Stadt, Schlachthofstr. 6 (neues Rathaus), in der Bürgerinfo am Nicolaiplatz sowie in den Gemeindebüros der eingemeindeten Orte Benzingerode, Silstedt, Minsleben, Reddeber und Schierke.
Pressemitteilung KoBa, 04.07.2011