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    Antragsfrist beachten!

    Wernigerode, den 27.05.2011

    Am 30.6.2011 ist Stichtag für die rückwirkende Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Bis dahin können anspruchsberechtigte Familien die Rückerstattung von seit Jahresbeginn entstandenen Kosten für Mittagessen, Klassenfahrten oder Vereinsmitgliedschaften beantragen.

    Antragsfrist beachten! Rückwirkende Leistungen nur noch bis Ende Juni möglich

    Am 30.6.2011 ist Stichtag für die rückwirkende Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Bis dahin können anspruchsberechtigte Familien die Rückerstattung von seit Jahresbeginn entstandenen Kosten für Mittagessen, Klassenfahrten oder Vereinsmitgliedschaften beantragen. Für die Rückerstattung von geleisteten Kosten genügt die fristgerechte Abgabe des Antrags zusammen mit Kopien der entsprechenden Zahlungsnachweise.

    Ausführliche Informationen über Anspruchberechtigung und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie entsprechende Anträge sind hier verfügbar.

     

    Pressemitteilung KoBa, 27.05.2011

    /de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/2011_05_27_BuT_Antragsfrist.htm
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