Da der Anspruch für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend ab 01. Januar gilt, können diese auch rückwirkend beantragt werden, wenn den Eltern bereits Kosten dafür entstanden sind. Bisher galt als Stichtag für den rückwirkenden Antrag der 30.4., doch diese Frist wurde nun bis Ende Juni 2011 verlängert.
Rückwirkende Antragstellung für das Bildungs- und Teilhabepaket bis 30. Juni 2011 möglich
Anfang April ist das Bildungs- und Teilhabepaket gestartet. Im Landkreis Harz haben seither schon viele Familien die Möglichkeit genutzt, ihren Kindern eine Unterstützung beim Mittagessen, zur Vereinsmitgliedschaft oder für Klassenausflüge zu sichern.
Da der Anspruch für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend ab 01. Januar gilt, können diese auch rückwirkend beantragt werden, wenn den Eltern bereits Kosten dafür entstanden sind. Bisher galt als Stichtag für den rückwirkenden Antrag der 30.4., doch diese Frist wurde nun bis Ende Juni 2011 verlängert.
Anspruchsberechtigte Familien haben also noch genügend Zeit, die Rückerstattung von geleisteten Kosten für das erste Jahresquartal zu beantragen. Es genügt die fristgerechte Abgabe des Antrags zusammen mit Kopien der entsprechenden Zahlungsnachweise. Wurde beispielsweise bereits eine Klassenfahrt bezahlt, dann kann der Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden und wird bei Vorlage der Quittung in tatsächlicher Höhe erstattet. Hat das Kind am Mittagsessen in Kita, Schule oder Hort teilgenommen, erhalten die Eltern eine rückwirkende Rückerstattung von 26 Euro pro Monat.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst die Bereiche Mittagessen, Lernförderung, Schulbeförderung, Ausflüge und Schulbedarf, sowie die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Familien Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Bei den Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersobergrenze bei 17 Jahren.
Ausführliche Informationen über die verschiedenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets und die entsprechenden Anträge sind auf der HIER verfügbar.
Antragsteller, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, geben Ihren Antrag bitte beim Sozialamt ab.
Alle anderen Anspruchsberechtigten können ihre Anträge in den Regionalstellen der KoBa in Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg sowie in der Außenstelle Blankenburg eingereichen oder per Post an „KoBa Jobcenter Harz, Postfach 10 12 51, 38842 Wernigerode“ senden.
Pressemitteilung KoBa, 28.04.2011