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    Bundesagentur für Arbeit meldet Versicherte vorzeitig ab

    Wernigerode, den 25.03.2011

    Ca. 2000 der bis zum Jahreswechsel von den Argen Halberstadt und Quedlinburg betreuten Leistungsberechtigten nach SGB II bekamen Anfang März Post von ihrer Krankenkasse. Darin wurden sie informiert, dass sie ab dem 01.02.2011 nicht mehr versichert seien. Obwohl die KoBa für den Fehler nicht verantwortlich war, hat sie den Betroffenen schnell geholfen.

    Bundesagentur für Arbeit meldet Versicherte vorzeitig ab

    KoBa übernimmt Beitragszahlung

     

    Ca. 2000 der bis zum Jahreswechsel von den Argen Halberstadt und Quedlinburg betreuten Leistungsberechtigten nach SGB II bekamen Anfang März Post von ihrer Krankenkasse. Darin wurden sie informiert, dass sie ab dem 01.02.2011 nicht mehr versichert seien.

     

    Die Betroffenen machten sich verständlicherweise Sorgen um fehlenden Versicherungsschutz und mögliche Nachzahlungsforderungen der Krankenkassen.

     

    Viele fragten bei der nun für sie zuständigen KoBa Jobcenter Landkreis Harz (KoBa) nach. Die betreuenden Mitarbeiter setzten sich umgehend mit den Krankenkassen in Verbindung, um die Ursache zu klären und das Problem zu lösen. Die KoBa hatte  die Zahlfälle laut einer beiderseitigen Vereinbarung erst im März von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Abmeldung war jedoch offensichtlich schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt.

     

    Eine Prüfung ergab, dass die Bundesagentur für Arbeit bereits zum 31.01.2011 einige der ehemaligen Arge-Kunden bei der Krankenversicherung abgemeldet und die Beiträge für Februar nicht mehr abgeführt hatte. Die Behörde nennt technische Gründe als Ursache.

     

    Um den Betroffenen zu helfen, hat die KoBa bei Bekanntwerden der unverschuldeten vorzeitigen Abmeldung umgehend reagiert. Alle betroffenen Fälle wurden gefiltert und die KoBa hat die Meldung ab dem 01.02.2011 sowie die Beitragsabführung für Februar vorgenommen. Es werden den Betroffenen also keine Beitragsrückforderungen entstehen und auch der lückenlose Versicherungsschutz ist gewährleistet.

    Pressemitteilung KoBa, 21.03.2011

     

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